Neuregelung Abgaswartung bei bestimmten Fahrzeugen mit OBD-System
Für bestimmte Motorwagen mit On Board Diagnosesystem (OBD) entfällt
ab 01.01.2013 die Abgaswartung.
Abgaswartung und Fristen
Für die ab 1.1.1976 immatrikulierten Motorfahrzeuge (ausgenommen Motorräder) gelten die folgenden Intervalle:
Leichte Motorwagen (bis 3‘500 kg Gesamtgewicht) mit Benzin- oder Gasmotor und einer Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h oder mehr:
- Intervall ohne Katalysator: alle 12 Monate
- Intervall mit Katalysator: alle 24 Monate
- Intervall bei Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h: alle 24 Monate
- Intervall bei Höchstgeschwindigkeit bis max. 30 km/h: alle 48 Monate
- Verkehrsregeln Verordnung (VRV) Art. 59a (Abgaswartung / Pflichten des Halters)
- Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 35 (u.a. Umfang der Abgaswartung, Berechtigung)
- Verordnung UVEK (Wartung und Nachkontrolle Abgas- und Rauchemissionen
Motorwagen mit Dieselmotoren, ausgenommen landwirtschaftliche Arbeitskarren (z.B. Mähdrescher):
Zudem gilt, dass die Wartung jeweils bis zum Ende des Monats Gültigkeit hat.
Eine Verlängerung ist nicht möglich!
Motorwagen mit On Board Diagnosesystem (OBD)
Mit der ab 01.01.2013 geltenden Neuregelung der Abgaswartung entfällt die Abgaswartungspflicht für bestimmte Fahrzeuge, die ein On-Board-Diagnose-System (OBD) aufweisen. Nicht alle OBD-Systeme befreien die Fahrzeughalter von der periodischen Abgaswartung. Details siehe "Faktenblatt Abgaswartung / Fahrzeuge mit anerkanntem OBD" oder informieren Sie sich bei Ihrem Garagisten.
Faktenblatt "Abgaswartung / OBD"
Für die von der Abgaswartungspflicht befreiten Fahrzeuge wird auch kein Abgaswartungsdokument mehr vorgeschrieben.
Zur Beachtung: Die Regelung des ASTRA gilt nicht rückwirkend, sondern erst ab 1.1.2013.